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Historisches - Oberwildenau

Ehemaliges Landsassengut Wildenau an der Naab

Dort, wo sich die Haidenaab und die Waldnaab zum Fluss Naab vereinigen, liegt das Dorf Wildenau, durch den Fluss und einige Wiesen in das obere und untere Dorf geteilt. Das Auengebiet der Naab (Au, vom mittelhochdeutschen Wort »owa«, fließendes Wasser) war bis ins späte Mittelalter ein unwegsames, sumpfiges, mit Laubmischwald bewachsenes Gebiet. Daher wohl der Name »Wilde Au«.
Eisenzeitliche Gräber
Das Gebiet am Naabursprung war schon in frühester Zeit besiedelt; zahlreiche Funde geben davon Kenntnis. Wichtigste Fundstelle ist das Hügelgrab bei Neumaierhof (Gemeinde Luhe-Wildenau), das im Jahre 1955 vom Bayer. Landesamt für Denkmalpflege ausgegraben wurde. Hier konnten mindestens sieben Bestattungen festgestellt werden. Durch frühere, unsachgemäß vorgenommene Ausgrabungen war zwar das Hauptgrab restlos zerstört, es konnte jedoch anhand der gefundenen Scherben, die von mindestens fünf verschiedenen Gefäßen stammen, in die Spätstufe der älteren Eisenzeit, also etwa in das sechste vorchristliche Jahrhundert (Hallstattzeit D) datiert werden. Später folgten Nachbestattungen, von denen vier Gräber fast unberührt aufgefunden werden konnten. Zahlreiche Grabbeigaben wie Tongefäße, Messer, Schmuckstücke und die ungewöhnliche Beigabe von zwei Schwertern wurden gefunden und sind heute im Stadtmuseum Regensburg zu besichtigen. Diese Bestattungen sind in die La-Tène-Zeit A und somit etwa in die Jahre um 400 vor Christus einzustufen.
Die hier in Brand- und Körpergräbern zur letzten Ruhe Gebetteten sind wohl einer einzigen Familie zuzuordnen. Charakteristisch für die allmähliche »Keltisierung« ist die Mischung aus älteren, freihändig gearbeiteten Gefäßen im Stil der früheren Eisenzeit und frühkeltischer Drehscheibenkeramik.

Entstehung
Die Entstehung Wildenaus liegt im Dunkeln. Wahrscheinlich ging die Besiedelung der Wilden Au von der Landgrafschaft Leuchtenberg aus.
Die Naab bei Wildenau war über Jahrhunderte hinweg Grenze des Leuchtenberger Territoriums gegen das pfalzsulzbachische Fürstentum hin. Die Leuchtenberger werden zur Markierung ihres Besitzes einen Grenzhof (Hofmark) unterhalten haben. Der Naabübergang war hier durch eine Furt gewährleistet. Überlieferungen zufolge soll das heutige Anwesen Nr. 10 in Unterwildenau einstens ein sogenannter Burgstall - also eine befestigte, auf einem natürlichen oder künstlich aufgeschütteten Hügel gelegene, meist auch von einem Graben umgebene Anlage gewesen sein.
Das Gegenstück, ein Burgstall der Sulzbacher am gegenüberliegenden Flussufer, wird auf der Höhe des heutigen Friedhofes in Oberwildenau vermutet. Von hier aus ist das Gebiet östlich der Naab gut zu überschauen; ein Nachweis ist heute aber nicht mehr möglich.

Das Gut Wildenau
Die erste, noch vorhandene, schriftliche Aufzeichnung über den Ort Wildenau stammt aus dem Jahre 1300. Besitzer des Gutes »Wildenau, bei Luhe gelegen«, war damals Ulrich von Waldau, ein Ministeriale der Landgrafen von Leuchtenberg. Am Montag nach Valentin (14. Februar 1300) verkauft Ulrich das Gut mit Holz, Äckern und Wiesen an das Kloster Waldsassen für 20 Pfund Regensburger Pfennige (ein Pfund = 240 Stück). Jener Ulrich von Waldau hatte diesen Besitz zusammen mit vier weiteren Höfen (vermutlich Oberwildenau) »früher« von seinem Oheim Ulrich von Wildenau käuflich erworben; diese Verkaufsurkunde ist jedoch nicht mehr vorhanden. Die Anfänge Wildenaus sind also noch weiter zurückzudatieren.
Elf Jahre später, am Sonntag Invocavit (28. Februar 1311), übergibt derselbe Waldauer fünf weitere Höfe von Wildenau an Waldsassen. Die Urkunde wurde im Schlosse von Störnstein im Beisein des Herzogs Ludwig von Bayern und des Landgrafen Ulrich ausgestellt.
Mit Ulrich von Wildenau taucht auch erstmals ein Geschlecht von Wildenau in der Geschichte auf. Dieser Ulrich ist des öfteren - neben Landgraf Ulrich - Mitsiegler auf Urkunden. Er und sein Sohn Heinrich waren Vasallen Leuchtenbergs; eine Herleitung ihres Namens von der bei Tirschenreuth liegenden Ortschaft Wildenau ist nicht wahrscheinlich.
Bis zum Ende des 15. Jahrhunderts bleibt das Dorf Wildenau unter der Herrschaft Waldsassens und wird dann wieder Eigentum der Leuchtenberger im Jahre 1474, mit der Hammermeisterfamilie Plecher als Besitzer.

Eisenhammer
Das Eisenvorkommen im Räume Amberg-Sulzbach-Auerbach und der Holz- und Wasserreichtum der Oberpfalz ließen im 13. und 14. Jahrhundert zahlreiche Eisenhämmer entstehen. Von 1300 an war die Oberpfalz führend in der Herstellung von Eisenmassenwaren. Das hier produzierte, seit dem 14. Jahrhundert genormte Roheisen beherrschte den deutschen Markt konkurrenzlos. Man spricht heute von der Oberpfalz als dem Ruhrgebiet des Mittelalters.
In Unterwildenau erbaute die Amberger Berg- und Eisenhüttenfamilie Ruitz, die mehrere Hammerwerke ihr Eigen nannte, einen Schienhammer; darin wurden genormte Eisenschienen hergestellt. Der Unterwildenauer Hammer war eines der 83 Hammerwerke, die am 7. Januar 1387 die große Amberger Hammereinigung - das älteste Unternehmerkartell der deutschen Geschichte - bildeten. Für Wildenau siegelte Peter Ruitz. Eine gute Straßenverbindung nach Amberg und Sulzbach, den Domänen des Erzbergbaus, über die »Hohe Straße« und die »Alte Heerstraße« (oder „Eisenstr.“), welche durch den nahegelegenen Ort Luhe führten, war für das Hammerwerk vorteilhaft.

Die Schlosskirche St. Lorenz
Die oben genannte Familie Plecher (auch Plech, Plechen) wird 1474 Besitzer des Gutes Wildenau. Hans Plecher, »Bürger zu Nürnberg«, fungiert nun als Hammermeister. Sein Bruder Ulrich besitzt den Schwanhof, einen Einödhof in der Nähe von Oberwildenau. Beide verkaufen am 12. März 1476 drei Höfe zu »Wildenau, bei dem Hammer an der Naab gelegen«, mit der niederen Gerichtsbarkeit an den Weidener Bürger Niklas Hofschneider. Die in Amberg und Nürnberg ansässigen Familienmitglieder der Plecher besaßen zusammen mit der Familie Kastner das bedeutendste Oberpfälzer Bergbauunternehmen des 16. Jahrhunderts. Zu Beginn des 16. Jahrhunderts erbaute der Wildenauer Familienzweig der Plecher ein St. Lorenz geweihtes Kirchlein in Unterwildenau. Der heute, bestehende Bau ist schlicht gehalten und ist mit einem für die nördliche Oberpfalz und Böhmen typischen barocken Akanthusaltar ausgestattet. Der Tabernakel wird von einem üppig wuchernden Rahmen aus Ranken und Blättern der Akanthus, einer schon in der Antike als Schmuckornament verwendeten Pflanze aus dem Mittelmeerraum, umgeben. Der Altar wurde von der Gutsbesitzerfamilie Diez von Weidenberg gestiftet. Zu einem späteren Zeitpunkt wurde dieser Altar durch einen anderen ersetzt und konnte dadurch vor dem Großbrand, der 1887 fast ganz Unterwildenau einschließlich der Kirche zerstörte, bewahrt werden. Beim Wiederaufbau konnte somit der ursprüngliche Altar wieder verwendet werden. Da auf eine Vergoldung wegen fehlender Mittel verzichtet werden musste, ist er heute nur mit Farbe gestrichen. Der früher vorhandene Zwiebelturm der Kirche wurde durch einen Spitzturm ersetzt.
Die Familie Plecher hat innerhalb des Hammergeländes den Kirchtagsschutz ausgeübt. Außerhalb des Hammers hat der jeweilige Pfleger von Leuchtenberg, »dahin auch die landesfürstliche Obrigkeit gehörig«, Kirchtagsschutz und Jahrmarktstandgeld gehabt und die Kirchenrechnung eingeholt.
Noch älter als die Kirche ist die Schlosswirtschaft. Die Tätigkeit im Hammerwerk gab wohl den Anstoß zur Errichtung dieser Dorfschänke.

Lageplan des Gutes WildenauLageplan des Gutes Wildenau
1 Schloss
2 Gartenanlage
3 Schlossmauer mit Türmen
4 Landwirtschaftliche Nebengebäude
5 Schlossschänke
6 Kirche St. Lorenz
7 Mühle
8 Malz- und Brauhaus
9 Ehemaliges Hammergebäude
10 Wasserkraftwerk
11 Parkanlagen
12 Schlossgraben
13 Mühlbach (Nebenarm der Waldnaab)
14 Weiheranlagen

Entwurf Preißer Maßstab l :4000

 

Der Heidelberger Vertrag
Um 1527 ist der Leuchtenberger Pfleger in Wernberg, Bernhard Scherreuther, Besitzer des Gutes Wildenau. Nun entwickelt sich die ehemalige Hofmark zum regulären Landsassengut. Ab 1530 ist Wildenau in das Verzeichnis der Landsassengüter der Oberen Pfalz aufgenommen. Der jeweilige Besitzer hatte die sogenannten freiherrlichen Rechte wie einen privilegierten Gerichtsstand, die Hofmarksgerichtsbarkeit, Wildbann, Siegelrecht, sowie das Recht, den Zehent, Grundzins, Hand- und Spanndienste (Scharwerk und Menath) von den Gutshintersassen zu fordern.
Da der obere Ortsteil (Oberwildenau) jenseits der Naab liegt, kam es immer wieder zu Grenzstreitigkeiten zwischen Leuchtenberg und dem pfalzsulzbachischen Amt Parkstein. Um diese Meinungsverschiedenheiten zu beseitigen und eine endgültige Einigung über die Grenze zu erzielen, schlossen Kurfürst Friedrich II. von der Pfalz und Landgraf Georg von Leuchtenberg im Beisein von Pfalzgraf Wolfgang, dem Vetter Friedrichs, und Markgraf Albrecht von Brandenburg in Heidelberg den Pfalz-Neuburger Vertrag am 23. März 1546 und einen Tag später, am 24. März, den für uns wichtigen sogenannten Heidelberger Vertrag. Darin wird u. a. eindeutig festgelegt, dass Wildenau mit niederer und hoher Obrigkeit nach Leuchtenberg gehört. Den hohen Wildbann beansprucht ebenfalls Leuchtenberg. Die niedere Gerichtsbarkeit und den niederen Wildbann übt der jeweilige Gutsbesitzer aus.

Vom 17. bis zum 19. Jahrhundert
In den nächsten Jahrzehnten wechselten die Besitzer des Hammergutes Unterwildenau mehrere Male in kurzen Zeitabständen. Am 8. Mai 1606 wird das Landsassengut erneut verkauft. Landgraf Georg Ludwig veräußert das »freie adelige Schloss und Gut Wildenau . . . samt der Kapelle St. Lorenz, sowie einer Mahlmühle mit drei Gängen, einer Schneid- oder Sägemühle, einem Malz- und Brauhaus, Vieh- und Ross-Stallung, Stadeln und Schupfen, Obst-, Würz-, Hopfengärten, Äckern, Wiesen, Weihern, Fischereien«, an Konrad Diez von Weidenberg. Die Kaufurkunde ist in Pfreimd ausgestellt. Konrad Diez, Hofsekretär von Kaiser Ferdinand, wurde zugleich als Leuchtenberger Landsasse aufgenommen.
Wie wir sehen können, hat der Wildenauer Gutsbesitz zu dieser Zeit eine beträchtliche Größe erreicht. Neben der Landwirtschaft werden eine große Mühle mit drei Mahlgängen und ein Sägewerk betrieben. Bier wird gebraut. Nur der Eisenhammer wird nicht mehr erwähnt. Sollte er damals schon nicht mehr existiert haben?
Es ist anzunehmen, dass der Unterwildenauer Hammer im Zuge des allgemeinen Niedergangs des Amberger Bergbaus und des oberpfälzischen Eisengewerbes zu Beginn des 17. Jahrhunderts stillgelegt wurde. Bereits vor Beginn des 30-jährigen Krieges war die Eisenförderung um Amberg in einem so desolaten Zustand, dass die Einstellung des Bergbaus unmittelbar bevorstand. Vielen Hammerwerken war damit die Existenzgrundlage entzogen. Nach Beendigung des Krieges versuchte man auch in Unterwildenau, die Eisenproduktion wieder aufzunehmen. Dies ist aber bald gescheitert.
Die Familie Diez besaß das allodiale Gut bis zum Jahre 1714. Nun erwarb es Johann Baptist von Hautzenberg auf Schirmitz und anschließend 1736 Ludwig von Stingelheim, Pfleger des Amtes Parkstein-Weiden. Stingelheim war maßgeblich am Umbau der Luher Pfarrkirche beteiligt und ließ sich in der Kirche seitwärts über dem Altar ein Herrschaftsoratorium einrichten. Ein barockes Epitaph erinnert an ihn.
Um 1750 ersteigert Franz Friedrich von Hann auf Weihern die Unterwildenauer Besitzung. Ab 1763 war dann dessen Sohn Anton Ignaz Herr in Wildenau. Nach dessen Tod wurde das Gut an seine Tochter Katharina und deren Gatten Franz Amandus von Hirschberg übertragen. So kam die ehemalige Hofmark an die Familie, die sie heute noch besitzt.
Im Jahre 1759 beantragte von Hann die Errichtung einer Papiermühle. Kurfürst Karl Theodor gab 1770 endgültig seine Genehmigung dazu. Er bat sich dabei aus, dass Hann nicht nur die Landgräflich Leuchtenbergischen Ämter mit sauberem und billigem Papier versorgen sollte, sondern auch die Kurfürstlichen Kanzleien in Amberg auszustatten hatte.
Fast hundert Jahre lang wurde feines Büttenpapier, die letzten Jahre nur noch Goldschlagpapier und einfaches Packpapier gefertigt, bevor das Papierwerk um 1870 zugrunde ging. An seine Stelle trat ein Glasschleif- und Polierwerk, welches bis 1914 betrieben wurde. Heute ist an der Stelle des ehemaligen Hammers ein kleines Wasserkraftwerk in Betrieb. Bis zum Großbrand 1887 wurden die Brauerei und eine Schnapsbrennerei unterhalten.

Die Familie von Hirschberg als Gutsbesitzer
Das Ministerialengeschlecht der Grafen und Freiherrn von Hirschberg zählt zum bayerischen Uradel. Es ist untrennbar mit der Entstehung der fränkischen Territorien, mit dem Kräftespiel weltlicher und geistlicher Herren vom 13. bis zum 16. Jahrhundert verbunden. Als ältestes Glied des Geschlechts wird Rudegerus de Hirzperc im Jahre 1223 als Zeuge auf einer Urkunde des Herzogs Otto von Meranien genannt. Die meist kinderreichen Familien spalteten sich in zwei Hauptlinien, Ebnath-Schwarzenreuth und Schwarzenbach a. d. Saale.
Die Hirschberg hatten im 14. Jahrhundert ausgedehnte Besitzungen rund um das Fichtelgebirge inne; sie konnten ihren Besitz laufend erweitern und erwarben auch Güter in der Oberpfalz. Am 7. Mai 1355 erstanden sie den Sitz Ebnath/Opf. Das 17. Jahrhundert brachte dem Geschlecht infolge der Gegenreformation große Verluste. Die schweren Verheerungen, die der 30-jährige Krieg der Oberpfalz und dem angrenzenden Gebiet zufügte, vernichteten das Vermögen des Volkes. Das Ausbleiben von Geld- und Naturalleistungen zwang die von Hirschberg, einen Sitz nach dem anderen zu verkaufen. Bis 1760 hatten sie alle Besitzungen in der Markgrafschaft Bayreuth eingebüßt. Nur in der Oberpfalz verblieben ihnen noch Güter.
Als die Familie Hirschberg Wildenau im Jahre 1809 übernahm, waren in Unterwildenau 24 Familien und in Oberwildenau 11 Familien sesshaft. Mit dem Landsassengut wurde die gutsherrliche Gerichtsbarkeit mitübernommen. Durch königliches Reskript vom 8. November 1821 wurde das Ortsgericht als Patrimonialgericht II. Klasse geführt.
Als dann im Jahre 1848 mit der Neuordnung des Bodenrechts die Ablösung der Grundlasten erfolgte, ist auch die Gerichtsverfassung geändert worden. Dabei wurde die Polizeigewalt und die standesherrliche Gerichtsbarkeit aufgehoben und das Ortsgericht Wildenau eingezogen.
Auf Franz Amandus folgte Anton Ignaz, nach ihm dessen Sohn Hermann der I. und dann Enkel Hermann der II. von Hirschberg. Jetzt befindet sich der Unterwildenauer Gutsbesitz im Eigentum von Freifrau Maria Katharina und Sohn Franz Georg D. von Hirschberg.

Das Schloss
Das Schloss, eine sogenannte Weiherhausanlage, mit seinen ringförmig angeordneten Nebengebäuden war früher von einem breiten Wassergraben umflossen. Bis vor wenigen Jahren wurde es noch alljährlich vom Frühjahrshochwasser umspült. Der Bau des Hochwasserdammes zum Schutze der Autobahn macht wieder ein Stück Dasein zur Geschichte.
Das Schlösslein selbst ist ein spätgotisch gehaltener Giebelbau des frühesten 17. Jahrhunderts. Es war ursprünglich zweigeschossig und wurde später erweitert zur jetzigen dreigeschossigen Anlage. Das Nebengebäude wurde im vergangenen Jahrhundert angebaut. Die Eingangshalle ist zweischiffig und mit Kreuzgewölben ausgestattet. Die Zimmer und Vorräume haben zum Teil wertvolle getäfelte Decken.
Die Ringmauer um das Herrenhaus mit zwei kleinen Türmchen und die landwirtschaftlichen Nebengebäude wurden teilweise mit Eisenschlacke, Abfall des ehemaligen Hammers, erbaut. Zum Schloss gehört auch eine kleine Parkanlage.

Oberwildenau
Oberwildenau war zu jener Zeit, als Unterwildenau bereits Adelssitz war und auch die Ereignisse und Vorgänge im oberen Dorfe mitbestimmte, ein bescheidenes Dörflein mit ursprünglich vier, ab Ende des 15. Jahrhunderts elf Häusern: Zehn Bauernhöfen und dem Häuschen des Viehhüters. Erst nach Heranführung der Eisenbahn im Jahre 1860 begann der Aufstieg. Bald hatte das obere Dorf das untere überrundet, und am 1. April 1928 wurde Unterwildenau in die politische Gemeinde Oberwildenau einverleibt. Der geschichtlich unbedeutende obere Ortsteil bestimmt fortan die öffentlichen Geschicke der alten Hofmark.

Dr. Karl-Heinz Preißer und Franz Georg Döpper v. Hirschberg