Die Container werden voraussichtlich in der 13. Kalenderwoche aufgestellt. Die Grüngutanlieferung kann somit frühestens ab 15. März erfolgen.
Sollten sich die Witterungsverhältnisse bis dahin wesentlich verschlechtern, kann es sein, dass der Termin etwas nach hinter verschoben wird.
Die Gebührenermäßigung für Eigenkompostierung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn tatsächlich alle auf dem Grundstück anfallenden Bioabfälle i.S.v. § 1 Abs. 4 der Abfall-wirtschaftssatzung (dazu zählen u.a. auch sämtlicher Rasenschnitt, Laub, Schalen von Südfrüchten usw.) durch Eigenkompostierung auf dem anschlusspflichtigen Grundstück verwertet werden. Von jedem Grundstückseigentümer, der diese Ermäßigung beantragt hat, wurde dies unterschriftlich versichert. Wenn auf einem Grundstück so viele Grün- und Gartenabfälle anfallen, dass diese nicht vollständig selbst kompostiert werden können und somit die Grüngutcontainer des
Landkreises doch in Anspruch genommen werden müssen, kann die Ermäßigung nicht gewährt werden. Von Grundstücken, für die eine Gebührenermäßigung für Eigenkompostierung in Anspruch
genommen wird, dürfen nur sperrige Gartenabfälle (Äste und Sträucher, aber zerkleinert, damit sie möglichst wenig Volumen beanspruchen) in die bereitstehenden Grüngutcontainer eingeworfen
werden. Nachdem hier teilweise erheblicher Missbrauch festgestellt wurde, wird die Grüngutanlieferung vom Landratsamt weiterhin stichprobenartig überprüft. Bereits beim erstmaligen Verstoß gegen die Eigenkompostierregelung (also z.B. bei Anlieferung von Rasenschnitt, Laub u.ä., obwohl die Ermäßigung in Anspruch genommen wird) kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.
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