
Gewerbean-, um- oder -Abmeldung
Der Beginn eines selbständigen Gewerbebetriebes in Luhe-Wildenau muss beim Markt angezeigt werden.
Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle, die Verlegung des Betriebs sowie eine Änderung bei der angemeldeten Tätigkeit. Der Gewerbetreibende muss seine Meldung persönlich im Bürgerbüro vornehmen.
Ebenfalls müssen wesentliche Änderungen in der gewerblichen Tätigkeit angezeigt werden. (Gewerbeummeldung)
Geben Sie stattdessen den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in einer anderen Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.
Eine Gewerbeanmeldung, -ummeldung oder -abmeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen.
Sie können Ihr Gewerbe auch online hier anmelden.
Kontaktperson
Michaela Stoll
Standesbeamtin, Bürgerservice
Telefon: +49 9607 / 92 10-16
E-Mail: mstoll@luhe-wildenau.deDigitales Rathaus
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